Start in die Fahrrad-Saison
Fahrrad – Sicherheitscheck.
Beleuchtung, Bremsen, Klingel und
Reflektoren sind Pflicht.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVZO) sind einige Ausrüstungsteile für Fahrräder zwingend vorgeschrieben, damit ein Fahrrad verkehrssicher ist.
Dazu gehören:
- eine helltönende Klingel,
- zwei voneinander unabhängige Bremsen und
- zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahler (Reflektoren) ausgestattet sind.
Aber auch für die Fahrradbeleuchtung, die für die Verkehrssicherheit von Fahrrädern neben den Bremsen am wichtigsten ist, gelten Vorschriften.
Es sind vorgeschrieben:
- ein weißer Frontscheinwerfer,
- ein weißer Rückstrahler (Reflektor) vorne,
- ein rotes Rücklicht,
- ein großflächiger sowie ein kleiner Rückstrahler (Reflektor) hinten und
- ein Dynamo (3 Watt / 6 Volt) als Stromquelle.
Außerdem sind für die gute Sichtbarkeit bei Dunkelheit von der Seite wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben.
Nur bei Rennrädern, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, muss die Beleuchtung nicht fest am Fahrrad montiert sein, sondern es müssen nur Batterieleuchten, die vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen sind, mitgeführt werden.
Quelle: StVZO §67, Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern